Beschreibung
Die Parkplatzgebühren öffentlicher und öffentlich zugänglichen Parkplätze sollen erhöht werden. Die Gebührentarife sollen sich an den lokalen Gegebenheiten orientieren (Zentrum teurer). Bei einer Anpassung des Reglements ist darauf zu achten, dass Mehreinnahmen auch zweckdienlich für die Umsetzung von Massnahmen (z. B.: Ladestationen, oder PV-Anlagen auf Parkplätzen) eingesetzt werden können.
Die Umsetzung der Massnahme soll in Abstimmung mit der Erarbeitung des GVK und den Empfehlungen des Agglomerationsprogramms 5. Generation erfolgen. Diese Massnahme kann unabhängig vom Stadttunnel umgesetzt werden.
Gemäss Gesamtverkehrskonzept, Seite 141, Massnahmenblatt MIV01:
Eine Gebührenpflicht soll im Sinne einer Lenkungsmassnahme möglichst alle öffentlich zugänglichen Parkplätze der Stadt sowie auch die nicht markierten Parkfelder entlang der Quartierstrassen umfassen, um Fremdparkierung sowie das wilde Parkieren zu reduzieren und die bestimmungsgemässe Nutzung der Parkfelder zu fördern. Die Laternenparkierung soll explizit erhalten bleiben, aber kostenpflichtig sein. Zudem sollen auch die übrigen Verkehrsmittel insbesondere die Motorräder für das Parkieren auf öffentlichen Parkfeldern Gebühren entrichten.
Ziele
Ziel 2030: 100% der öffentlich zugänglichen Parkplätze werden bewirtschaftet